专利摘要:

公开号:WO1989012440A1
申请号:PCT/CH1989/000103
申请日:1989-05-31
公开日:1989-12-28
发明作者:Johann Ribi
申请人:Johann Ribi;
IPC主号:A61Q19-00
专利说明:
[0001] MIT — TEL UND VE FAH EN ZUR ENT¬ FERNUNG VON TAETOWI ERUNGEN AU KOSMETISCHER BASIS
[0002] Bei der vorliegenden Erfindung ging es darum, folgendes Problem zu lösen:
[0003] Zahlreiche Leute, welche sich früher einmal tätowieren Messen, bereuen dies später. Sehr oft werden sie auch durch äussere Umstände dazu gezwungen. So dürfen zum Beispiel verschiedene, welche am Unterarm eine Tätowierung haben, im Sommer, wenn es heiss ist, am Arbeitsplatz in gehobenen Positio¬ nen kein kurzärmeliges Hemd tragen oder die Aermel zurückkrempeln, wenn dadurch ihre Tätowierung sichtbar wird. Sie sind gezwungen, langärmelige Hemden zu tragen oder die Tätowierung wieder entfernen zu lassen.
[0004] Für all diese Leute, welche die Tätowierung wieder entfernen lassen wollten, gab es jedoch bis heute keine wirklich befriedigende Lösung. Es standen ihnen lediglich folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
[0005] - eine Hautverpflanzung, welche mit einer Operation verbunden war
[0006] - eine Entfernung mit Laser
[0007] - eine Herausätzung mit Säure
[0008] Alle drei Möglichkeiten vermögen jedoch nicht zu befriedigen. Die erste Lösung ist äusserst kostspielig und aufwendig und hinterlässt zudem noch Narben. Bei d&r zweiten Lösung bringt man die Tätowierung nicht ganz weg und muss zudem trotzdem noch zurückbleibende Narben in Kauf nehmen . Aber auch die dritte Lösung vermag nicht zu befriedigen, weil nach einer Herausätzung mit Säure eine zusammengeschrumpfte und faltige Haut zurück¬ bleibt.
[0009] Dieses langgehegte Problem konnte nun endlich mit der vorliegenden Erfindung gelöst werden. Bei dieser Erfindung handelt es sich um einen Stift, welcher an seiner Spitze einen, mit einer speziellen Flüssigkeit getränkten, Bimsstein 1 oder Bimssteinschwamm 1 enthält. Mit diesem Stift, resp. mit seiner Spitze, rubbeit man auf der Tätowierung hin und her. Durch diese Reibung wird die Haut erhitzt und ihre Poren können sich öffnen. Die Flüssigkeit, mit der der Bimsstein 1 oder Bimssteinschwamm 1 getränkt war, kann nun durch die Poren aufgenommen werden. Gleichzeitig wird aber auch bei diesem Vorgang der Tätowierungstusch wieder herausgezogen, sodass die Tätowierung wieder ver¬ schwindet. Es bildet sich dann vorübergehend eine kleine Kruste. Um eine to¬ tale Entfernung der Tätowierung zu erzielen, wird dieses gleiche Prozedere nach ca. zwei bis drei Monaten noch einmal angewendet.
[0010] Dabei ist zu erwähnen, dass maschinell vorgenommene Tätowierungen leichter zu entfernen sind, als die von Hand vorgenommenen, weil die Tätowierung im ersten Fall nur zwei Hautschichten tief hineingeht, im zweiten Fall jedoch bis zu drei oder vier Hautschichten tief. Wenn aber bei der Tätowierung nur eine bis zwei Hautschichten tief gestochen wurde, reichen normalerweise eine bis zwei Behandlungen zur Entfernung der Tätowierung. Ein weiterer Vorteil dieser Entfernungsart ist es auch, dass sie völlig schmerzfrei ist. Durch das Reiben wird nämlich lediglich die oberste Haut¬ schicht, die Hornhaut, entfernt. Man reibt also nur bis eine gewisse Wärme erzeugt wird und nicht bis es schmerzt.
[0011] Aus der Abbildung ist ein Querschnitt des Enttätowierungsstiftes ersichtlich, ebenso an dessen Spitze der Bimsstein 1 oder Bimssteinschwamm 1 , welcher normalerweise 4 bis 6 mm breit ist. Im Hohlraum 2 dieses Enttätowierungsstif¬ tes befindet sich die Flüssigkeit. Diese setzt sich aus diversen, rein natürli¬ chen Stoffen zusammen . Als Hauptzusatz wird Kokosnussmilch verwendet ( ca. 80 Gew.l) . Diese löst den Tätowierungstusch auf und zieht ihn heraus. Diese Wirkung wird durch eine beigefügte Nebensubstanz noch verstärkt, nämlich mit Milchsäure ( ca. 4 Gew .l, max . jedoch 10 Gew.l ) . Eine weitere Nebensubstanz besteht aus Zwiebelsaft (ca. 14 Gew.!) , welcher mithilft, die Poren zu öffnen .
[0012] Gegenstand dieser Erfindung ist somit nicht nur die oben beschriebene Flüs¬ sigkeit, sondern auch die ganze Kombination mit dem Stift, resp. dem bims¬ steinartigen Material, und dem Rubbeln . Dass man also mit Rubbefn zusammen mit dem Stift, resp. seiner bimssteinartigen Spitze, und der oben beschrie¬ benen Flüssigkeit die Tätowierungen entfernen kann . Zu berücksichtigen ist aber auch, dass die Flüssigkeit auch mit Laser- oder mit gewöhnlichen Wär¬ mestrahlen in die Haut hineingebracht werden kann, weil auf diese Art die Poren ebenfalls geöffnet werden . Bei der Herstellung der Flüssigkeit spielt es dabei keine Rolle, ob die gleichen oder ähnliche Stoffe auch auf künstli¬ chem Wege hergestellt werden .
权利要求:
ClaimsPA T E N TA N S P R U EC H
1 . Hautbehandlungsmittel für das Entfernen von Tätowierungen, dadurch gekennzeichnet, dass es Kokosnussmilch, Milchsäure und Zwiebelsaft ent- - hält.
2. Hautbehandlungsmittel nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Kokosnussmilch einen überwiegenden Anteil des Mittels ausmacht, z. B. 60 bis 90 Gew. %, vorzugsweise etwa 80 Gew.%.
3. Hautbehandlungsmittel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Milchsäure 1 bis 10 Gew.l des Mittels ausmacht, vorzugsweise et¬ wa 4 Gew.l.
4. Hautbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn¬ zeichnet, dass der Zwiebelsaft 10 bis 25 Gew.l des Mittels ausmacht, vorzugs¬ weise etwa 14 Gew.l.
5. Verfahren zum Entfernen von Tätowierungen aus der Haut unter Verwen¬ dung des Hautbehandlungsmittels nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass man die Haut zum Oeffnen der Poren erwärmt und das Hautbehandlungsmittel auf die erwärmte Haut einwirken lässt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass man die Haut durch Reiben erwärmt.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass man die Haut mit einem mit dem Hautbehandlungsmittel getränkten porösen Körper reibt.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der poröse Körper ein Bimssteinkörper ist.
9. Gerät zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 8, gekennzeich¬ net durch einen Handgriffteil, an welchem ein Bimssteinkörper befestigt ist und welcher einen Hohlraum enthält, der mit dem Bimssteinkörper in Ver¬ bindung steht.
10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum im Handgriffteil das Hautbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4 enthält.
11 . Gerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Hand¬ griffteil ein schreibstiftförmiger Stift ist und der Bimssteinkörper eine Spitze des Stiftes bildet.
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同族专利:
公开号 | 公开日
AU3563589A|1990-01-12|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1989-12-28| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AU JP US |
1989-12-28| AL| Designated countries for regional patents|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): AT BE CH DE FR GB IT LU NL SE |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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